Tiefenort (Diffeshardt) fand seine erste urkundliche Erwähnung
im Jahre 1137 durch das Kloster Bad Hersfeld.
Die Entwicklung des Ortes und das Leben der Bewohner war eng
mit der Krayenburg verbunden und weitestgehend von ihr abhängig.
Besitzer der Burg waren die Herrn von Frankenstein. Schon
zu Lebzeiten derselben ließen die Äbte von Hersfeld
ihren großen Besitz in Tiefenort durch Lehnsherren verwalten.
Diese und die späteren Besitzer des Amt Krayenburg haben
nicht nur der Burg sondern auch Tiefenort das Gepräge
gegeben, weil sie gleichzeitig Gerichts- und Fronherren waren.
Die Herren der Krayenburg, die das Maß der Arbeit und
die Belastung bestimmten, haben über das Wohl und Wehe
der Einwohner entschieden. Nach dem Tode des letzten Besitzers
der Burg, Graf von Beichlingen, kam Tiefenort 1558 zu Sachsen.
Die Verwaltung des Amtes Krayenberg ist 1701 nach Tiefenort
gekommen. Zu diesem Zwecke erbaute man das Amtshaus. Unter
deren Herrschaft lebte Tiefenort, bis es im Jahre 1919 vom
Land Thüringen übernommen wurde.
Ortsansicht
ehemaliges Schloß
Dorfplatz
Die umliegenden Ortschaften, Unterrohn,
Oberrohn, Hämbach,
Dönges und Weißendiez
haben geschichtlich ähnliches vorzuweisen. Aus dichten
Wäldern und Sumpfgebieten begann im harten Kampf gegen
die Natur die Rodung und später die Ansiedlung.
Mit der zunehmenden Christianisierung ab dem 11. Jahrhundert
ging die Besiedlung der hessischen Klostergebiete vor sich.
Natürlich waren die Gefahren für diese Besiedlungen
derzeit nicht erkennbar.
Naturgewalten und kriegerische Handlungen haben mehrmals Zerstörung
und Vernichtung herbeigeführt.
Die Gebiete haben über die Jahrhunderte durch Schenkungen
und Lehnverträge
verschiedenen Herren gedient.
Zur Geschichte des Ortes gehört auch die Peterskirche.
Um 1340 wird sie erstmals erwähnt.
1777 erhält der Kirchturm seine heute noch zu bewundernde
Schweifkuppe.
Ansichtskarte um 1920
Geschichte und Geschichten: Das 20. Jahrhundert in Tiefenort von Herrn Hagen Karn, erschienen in der STZ 1999 (Südthüringer Zeitung)
Teil
Titel
1
Der Beginn des Jahrhunderts bis 1910 Konzession erhielt nur, wer selbstgebrautes Bier ausschenkte